Es wird ernst: Fernsteuerung und EU-Totalüberwachung der Autofahrer

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Es wird ernst: Fernsteuerung und EU-Totalüberwachung der Autofahrer:

Im Windschatten von Schuldenunion, klammheimlich erstellten Vermögensregistern, Smart-City-Initiativen und der schleichenden Einführung von Social-Scoring-Elementen im Alltag ihrer Bürger arbeitet die Europäische Union eifrig an der etappenweisen Totalkontrolle der Bürger in ihrem Mobilitätsverhalten: Die Überwachung des Automobilen Individualverkehrs ist einer der gewichtigsten Pfeiler beim Brüsseler Streben nach Green Governance, und so wird alles darangesetzt, die motorisierte Freizügigkeit zu beschneiden – unter dem Vorwand, dies diene der Fahrsicherheit und Unfallprävention. Ganz in diesem Sinne hat die EU deshalb nun eine weitere Maßnahme verabschiedet, um die Autofahrer „vor sich selbst” zu schützen – die sie jedoch in Wahrheit gründlich kontrollieren soll.

Gemäß der am 12. November 2021 verabschiedeten Verordnung 2019/2144, die nun in die bürokratische Umsetzung überführt, sprich: von den nationalen Behörden implementiert werden wird, müssen alle in der EU neuzugelassenen Fahrzeuge sämtlicher Typklassen, die neu auf dem Markt eingeführt werden – ganz gleich ob PKW, LKW oder Busse – ab dem 6. Juli 2022 europaweit mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten „Intelligent Speed Assistance” (ISA) ausgerüstet sein. Zwei Jahre später, ab 7. Juli 2024, müssen sogar sämtliche Neuwagen über dieses Fahrassistenzsystem verfügen.

Automatische Interventionen am Steuer

Dieses bedeutet nicht mehr als ist Umsetzung des Big-Brother-Prinzips im gesamten kontinentalen Straßennetz: Durch ISA werden die Verkehrszeichenerkennung, der Tempomat, der Tempobegrenzer und das Navigationssystem digital miteinander verknüpft, sodass das System die jeweils geltenden Tempolimits mittels Sensoren, Kamerabildern und einem zertifizierten digitalen Kartennetz erkennen und zuordnen kann. Analog der Black Box in der Luftfahrt wird zudem die gesamte Fahrt mit allen Daten und Parametern aufgezeichnet. Doch das wohl Wesentlichste ist die direkte Möglichkeit zur automatischen Intervention beim Fahren:  Bei jeglicher Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Fahrer durch verschiedene optische, akustische oder haptische Signale auf sein Vergehen aufmerksam gemacht – und in seiner eigenverantwortlichen Autonomie technisch behindert: So kann etwa das Treten des Gaspedals erschwert werden; bei fortgesetzten Verstößen kann ISA, wenn politischerseits für „notwendig” erachtet, etwa auch die Kraftstoffzufuhr drosseln – oder den Motor gleich ganz abschalten, sprich: das Fahrzeug in Echtzeit de facto nach Belieben stillegen.

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